17.02.2026
Verordnung über die Gewährung von Beiträgen. Genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 46 vom 10.10.2011
24.10.2011
Die folgende Verordnung regelt das Verfahren für die Gewährung von einmaligen oder laufenden Beiträgen, Investitionsbeiträgen, Sachleistungen und Schaffung von Vermögensgütern zugunsten Dritter.
Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025, 19:39 Uhr